AGB & Kundeninformationen
Bedingungen für Waren, digitale Produkte, Shopware-Plugins, Lizenzmodelle und individuell vereinbarte Leistungen von Borban Systems.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Borban Systems) über www.borban.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(3) Gegenstand unserer Verträge können körperliche Waren, digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, zeitlich befristete oder dauerhafte Software-/Plugin-Lizenzen sowie individuell vereinbarte Dienstleistungen oder Werkleistungen sein. Maßgeblich sind die jeweilige Produkt- oder Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ein individuelles Angebot.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Mit dem Einstellen eines Produkts oder einer standardisierten digitalen Leistung in den Online-Shop unterbreiten wir – soweit in der jeweiligen Beschreibung nichts anderes angegeben ist – ein verbindliches Angebot zu den dort genannten Bedingungen.
(2) Die gewünschten Produkte oder Lizenzen werden im Warenkorb abgelegt. Nach Eingabe der erforderlichen Bestell-, Zahlungs- und gegebenenfalls Lieferdaten werden die Bestelldaten in einer Übersicht angezeigt. Vor dem Absenden können Sie Ihre Eingaben prüfen und korrigieren.
(3) Mit Betätigung der eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenden Bestellschaltfläche nehmen Sie das Angebot verbindlich an. Der Vertrag kommt hierdurch zustande.
(4) Bei Zahlungsarten mit externem Zahlungsdialog, insbesondere PayPal oder Klarna, kann eine Weiterleitung zum jeweiligen Zahlungsanbieter erfolgen. Die dort erforderlichen Schritte sind Bestandteil der Zahlungsabwicklung.
(5) Individuelle Projekt-, Entwicklungs-, White-Label- oder Mehrfachlizenz-Anfragen sind zunächst unverbindlich. Wir unterbreiten hierzu ein individuelles Angebot in Textform. Dieses kann innerhalb der darin angegebenen Frist angenommen werden.
(6) Die Vertragsabwicklung und wesentliche Informationen zum Vertrag werden regelmäßig per E-Mail übermittelt. Sie sind dafür verantwortlich, eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und deren Empfang sicherzustellen.
§ 3 Körperliche Waren und individuell angefertigte Produkte
(1) Für körperliche Waren gelten die auf der jeweiligen Produktseite angegebenen Eigenschaften, Lieferzeiten und Verwendungshinweise.
(2) Bei individuell herzustellenden Waren oder projektbezogenen Produkten stellen Sie uns die für die Ausführung erforderlichen Informationen, Dateien, Spezifikationen, Freigaben und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
(3) Sie versichern, dass von Ihnen bereitgestellte Inhalte, Kennzeichen, Vorlagen oder Dateien keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Gesetzliche Ansprüche bei Rechtsverletzungen bleiben unberührt.
(4) Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung von durch Sie bereitgestellten Angaben, Dateien oder Kennzeichen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Digitale Produkte, Shopware-Plugins und Nutzungsrechte
(1) Bei Shopware-Plugins, Snippets, Softwaredateien und sonstigen digitalen Inhalten erhalten Sie kein Eigentum am Quellcode oder an der Software, sondern das in der Produktbeschreibung oder individuellen Vereinbarung festgelegte Nutzungsrecht.
(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt eine Standardlizenz für einen produktiven Shop bzw. ein eindeutig zugeordnetes Projekt. Entwicklungs-, Staging- oder Testsysteme desselben Projekts sind zulässig, soweit sie nicht als eigenständige produktive Nutzung betrieben werden.
(3) Eine Standardlizenz berechtigt nicht zur Nutzung in mehreren voneinander unabhängigen Shops oder Kundenprojekten. Für Mehrfachnutzung, Agenturprojekte oder mehrere produktive Systeme ist eine entsprechende Mehrfach-, Agentur- oder Projektlizenz erforderlich.
(4) Ohne gesonderte Vereinbarung sind insbesondere Weitergabe, öffentliche Verbreitung, Weiterverkauf, Re-Branding, White-Label-Nutzung oder das Anbieten eines Borban-Plugins als eigene Entwicklung nicht gestattet. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.
(5) Die konkrete Shopware-Version, unterstützte Systemumgebung, bekannte Abhängigkeiten und der vorgesehene Einsatzbereich ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Angaben wie „getestet mit“ beschreiben die konkrete Prüfumgebung und sind nicht automatisch eine Zusage uneingeschränkter Kompatibilität mit jeder zukünftigen Shopware-, Theme- oder Drittplugin-Version.
(6) Soweit nicht ausdrücklich enthalten, sind individuelle Installation, Theme-Anpassung, Migration, Datenübernahme, Konfiguration fremder Plugins oder Sonderentwicklung nicht Bestandteil einer Standard-Plugin-Lizenz.
§ 5 Lizenzdauer, Miete, Updates, Support und Kündigung
(1) Ob ein digitales Produkt dauerhaft oder zeitlich befristet genutzt werden darf und ob Updates oder Support zeitlich begrenzt sind, ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
(2) Bei zeitlich befristeten Miet- oder Premium-Lizenzen gilt die im Angebot angegebene Erstlaufzeit. Soweit eine automatische Verlängerung vereinbart wird, gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Vorgaben: Nach Ablauf der Erstlaufzeit erfolgt eine Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsmöglichkeit von höchstens einem Monat. Für Unternehmer gelten die im jeweiligen Angebot genannten Verlängerungs- und Kündigungsbedingungen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte stellen wir die gesetzlich erforderlichen Aktualisierungen, einschließlich erforderlicher Sicherheitsaktualisierungen, während des gesetzlich maßgeblichen Zeitraums bereit. Ein zusätzlich beworbener Update- oder Supportzeitraum beschreibt darüber hinausgehende Leistungen, soweit dies auf der Produktseite entsprechend ausgewiesen ist.
(5) Der Kunde ist gehalten, bereitgestellte Aktualisierungen innerhalb angemessener Zeit zu installieren. Soweit gesetzlich vorgesehen, haften wir nicht für einen Mangel, der allein darauf beruht, dass eine ordnungsgemäß bereitgestellte und angekündigte Aktualisierung nicht installiert wurde.
(6) Lizenzschlüssel und Zugänge zum Update-/Lizenzsystem sind vertraulich zu behandeln. Eine Nutzung außerhalb des lizenzierten Umfangs ist unzulässig. Bei nachvollziehbarem Missbrauch können Lizenz- oder Updatezugänge nach vorheriger Klärung eingeschränkt werden; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 6 Individuelle Dienstleistungen, Programmierung, Support und Projektarbeit
(1) Umfang, Ziel, Vergütung, Termine, Vertragsart und geschuldetes Ergebnis einer individuellen Leistung richten sich nach dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Je nach Inhalt kann es sich insbesondere um eine Dienstleistung, eine werkvertragliche Leistung oder die Bereitstellung eines digitalen Produkts handeln.
(2) Zu den individuell vereinbarbaren Leistungen gehören insbesondere Shopware- und Webentwicklung, Storefront- und Theme-Anpassungen, Plugin-Entwicklung und -Anpassung, Schnittstellen, Imports und Exports, Automatisierungen, Daten- und Workflow-Logik, CMS- und Admin-Tools, technische SEO-/Strukturmaßnahmen, Performance-Optimierung, Systemarchitektur, Installation, Konfiguration, Fehleranalyse, Support sowie projektbezogene digitale Lösungen.
(3) Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzarbeiten, Erweiterungen, Change Requests oder Leistungen aufgrund nachträglich geänderter Anforderungen sind nicht automatisch vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst. Sie können gesondert angeboten und vergütet werden.
(4) Soweit Mitwirkungshandlungen erforderlich sind, stellt der Kunde insbesondere benötigte Informationen, Testfälle, Dateien, Freigaben, technische Dokumentationen, Systemzugänge und geeignete Testmöglichkeiten rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung oder auf nicht von uns beherrschbaren Drittanbietersystemen beruhen, können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
(5) Vor Änderungen an produktiven Systemen soll eine aktuelle Wiederherstellungsmöglichkeit bzw. Datensicherung vorhanden sein. Soweit die Erstellung oder Prüfung eines Backups durch uns übernommen werden soll, muss dies Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sein.
(6) Bei Arbeiten an bestehenden Shops oder Systemen können technische Abhängigkeiten von Shopware-Version, Theme, Drittanbieter-Plugins, Hosting, APIs, Fremdsystemen, individuellen Overrides oder nachträglichen Änderungen bestehen. Eine Kompatibilität mit nicht vereinbarten oder erst nach Abnahme eingeführten Änderungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich erforderlich ist.
(7) Bei werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Abnahme- und Mängelrechte. Soweit eine Abnahme nach Art der Leistung vorgesehen ist, wird der Kunde nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme aufgefordert. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahmefiktion bleiben unberührt.
(8) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das für den vereinbarten Vertragszweck erforderliche einfache und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht. Vorbestehende Bibliotheken, Frameworks, allgemeine Module, Werkzeuge, generische Routinen und wiederverwendbare technische Bausteine verbleiben bei Borban Systems und dürfen auch in anderen Projekten weiterverwendet werden. Rechte an Open-Source- und Drittkomponenten richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
(9) Eine Übergabe von vollständigem Quellcode, Entwicklungsumgebung, Build-Pipeline, internen Werkzeugen oder weitergehenden Nutzungs-, Bearbeitungs-, Weitergabe- oder Unterlizenzierungsrechten ist nur geschuldet, soweit dies im Angebot oder Auftrag ausdrücklich vereinbart wurde.
(10) Technische Maßnahmen im Bereich SEO, Conversion, Performance, AI-Readiness oder Sichtbarkeit werden nach dem vereinbarten Leistungsumfang umgesetzt. Konkrete Rankings, Umsätze, Conversion-Raten, Erwähnungen durch KI-Systeme oder sonstige wirtschaftliche Erfolge werden nicht garantiert, soweit dies nicht ausdrücklich als geschuldeter Erfolg vereinbart wurde.
(11) Die technische Einbindung oder Gestaltung von Rechtstexten, Pflichtinformationen, Consent-Oberflächen oder vergleichbaren Compliance-Bausteinen stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine rechtliche Prüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich durch eine hierzu befugte Stelle vereinbart wird.
(12) Erfordert ein Projekt Zugriff auf personenbezogene Daten im System des Kunden und verarbeiten wir diese ausschließlich nach dessen Weisung, schließen die Parteien – soweit datenschutzrechtlich erforderlich – vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(13) Zugangsdaten, API-Schlüssel und sonstige vertrauliche technische Informationen sind von beiden Seiten angemessen zu schützen und dürfen nur für den vereinbarten Projektzweck verwendet werden. Nach Abschluss der Arbeiten sollen nicht mehr benötigte Projektzugänge deaktiviert oder geändert werden.
§ 7 Zahlungsarten und Fälligkeit
(1) Die im konkreten Checkout angebotenen Zahlungsarten sind maßgeblich. Derzeit können insbesondere PayPal, Klarna und Vorkasse angeboten werden.
(2) Soweit bei der jeweiligen Zahlungsart oder im Angebot nichts anderes angegeben ist, ist die Vergütung mit Vertragsschluss fällig.
(3) Bei Vorkasse beginnt die Bearbeitung bzw. bei Waren die Lieferfrist grundsätzlich nach Zahlungseingang, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist.
§ 8 Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Körperliche Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Für Unternehmer gelten ergänzend die gesetzlichen und vereinbarten Eigentumsvorbehaltsrechte; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor Eigentumsübergang ist nicht zulässig.
§ 9 Mängelhaftung bei Waren und digitalen Produkten
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Bei digitalen Produkten gelten gegenüber Verbrauchern insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an Vertragsmäßigkeit, Bereitstellung, Aktualisierungen und Abhilfe.
(3) Technische Störungen, die ausschließlich auf einer nicht unterstützten Systemumgebung, einer nicht vereinbarten Fremdsoftware oder nachträglichen kundenseitigen Änderungen beruhen, stellen keinen Mangel des Borban-Produkts dar, soweit die Ursache nicht von uns zu vertreten ist.
(4) Verbraucher werden gebeten, körperliche Waren bei Lieferung auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu prüfen und erkennbare Schäden möglichst zeitnah mitzuteilen. Ein Unterlassen berührt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht.
§ 10 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Sitz Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers
2. Vertragsschluss und Korrekturmöglichkeiten
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss sowie Korrekturmöglichkeiten ergeben sich aus § 2 dieser AGB. Eingaben können vor Absenden der Bestellung über die im Checkout vorgesehenen Funktionen korrigiert werden.
3. Vertragssprache und Vertragstext
Vertragssprache ist Deutsch. Vor Absenden der Bestellung können die Vertragsdaten über die Browserfunktionen gespeichert oder ausgedruckt werden. Nach Vertragsschluss erhalten Sie die wesentlichen Bestell- und Vertragsinformationen in Textform.
4. Wesentliche Eigenschaften, Funktionalität und Kompatibilität
Die wesentlichen Eigenschaften von Waren, digitalen Produkten und Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Angebots- oder Produktbeschreibung. Bei digitalen Produkten werden dort insbesondere vorgesehene Shopware-Version, Funktionalität, Lizenzmodell, technische Voraussetzungen und bekannte Einschränkungen beschrieben. Bei individuellen Programmier- und Projektleistungen ergeben sich Scope, geschuldete Ergebnisse, Mitwirkung, Nutzungsrechte, Übergabe und gegebenenfalls Abnahme aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
5. Preise, Zahlung und Laufzeiten
Die im Shop angezeigten Preise sind – soweit nicht anders angegeben – Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Versandkosten werden bei körperlichen Waren gesondert ausgewiesen. Bei digitalen Miet-/Lizenzprodukten werden Laufzeit, wiederkehrender Preis und gegebenenfalls Verlängerungsbedingungen auf der Produktseite und im Bestellprozess angezeigt.
6. Lieferung und digitale Bereitstellung
Körperliche Waren werden in die auf der Seite „Zahlung & Versand“ genannten Liefergebiete versandt. Digitale Produkte werden je nach Angebot als Download, über einen Lizenz-/Updatebereich oder durch individuelle Bereitstellung ausgeliefert. Maßgeblich ist die beim Produkt angegebene Bereitstellungsfrist.
7. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Für digitale Inhalte und Dienstleistungen gelten Besonderheiten zum Beginn und möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung.
8. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.