Anmeldung und Besteuerung von Produkten
Hinweise zur Verwendung von Aromen und Basen für E-Zigaretten: Anmeldung und Besteuerung
Die Verwendung von Aromen und Basen für E-Zigaretten ist nicht nur eine Frage des persönlichen Geschmacks und der individuellen Mischung, sondern unterliegt in Deutschland und vielen anderen Ländern strengen gesetzlichen Regelungen. Neben der Einhaltung der Qualität und Sicherheit ist es besonders wichtig, die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Anmeldung und Besteuerung zu beachten. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die Sie berücksichtigen müssen.
1. Gesetzliche Regelungen für Aromen und Basen
Tabaksteuergesetz (TabStG):
Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen Aromen und Basen für E-Zigaretten, die zur Verwendung in Verdampfern bestimmt sind, in Deutschland der Tabaksteuer. Dies gilt sowohl für nikotinhaltige als auch für nikotinfreie Produkte. Die Besteuerung betrifft:
- Aromen: Alle Flüssigkeiten, die direkt oder indirekt zum Dampfen verwendet werden.
- Basen: Flüssigkeiten, die als Grundstoffe dienen, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht.
Produktsicherheit (TPD2):
Zusätzlich müssen alle Liquids (Aromen und Basen) den Anforderungen der Tabakprodukt-Richtlinie (TPD2) entsprechen. Dies umfasst:
- Eine Anmeldung bei der Europäischen Union (EU-CEG).
- Die Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts (SDS).
- Die Einhaltung spezifischer Kennzeichnungsvorschriften, z. B. Warnhinweise und Inhaltsangaben.
2. Anmeldung von Aromen und Basen
Bevor Aromen und Basen für E-Zigaretten verkauft oder verwendet werden dürfen, ist eine Anmeldung erforderlich.
EU-CEG-Meldung:
Hersteller und Importeure müssen alle Produkte, die für das Verdampfen vorgesehen sind, bei der EU-CEG (European Common Entry Gate) melden. Dies umfasst:
- Die chemische Zusammensetzung des Produkts.
- Sicherheits- und Gesundheitsbewertungen.
- Informationen zur Produktkennzeichnung und Verpackung.
Zoll- und Steueranmeldung:
- Tabaksteueranmeldung: Produkte müssen beim zuständigen Hauptzollamt angemeldet werden.
- Steuerbanderolen: Jede Flasche, die verkauft wird, muss mit einer Steuerbanderole versehen sein, die den bezahlten Steuerbetrag dokumentiert.
3. Besteuerung von Aromen und Basen
Die Tabaksteuer wird auf Basis des Flüssigkeitsvolumens berechnet, unabhängig davon, ob die Produkte Nikotin enthalten. Die Steuersätze steigen schrittweise an:
- Ab Januar 2025: 0,26 € pro Milliliter Liquid, Aroma oder Basis.
- Ab Januar 2026: 0,32 € pro Milliliter Liquid, Aroma oder Basis.
Wer ist steuerpflichtig?
- Hersteller: Wenn Sie Aromen oder Basen selbst herstellen, sind Sie für die Steuerabführung verantwortlich.
- Importeure: Beim Import von Produkten aus dem Ausland tragen Sie die Verantwortung für die Steueranmeldung und Zahlung.
- Händler: Händler müssen sicherstellen, dass sie nur Produkte verkaufen, die ordnungsgemäß versteuert wurden.
4. Kennzeichnung und Verpackung
Alle Aromen und Basen für E-Zigaretten müssen mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
- Inhaltsstoffe: Eine vollständige Liste der enthaltenen Stoffe.
- Warnhinweise: Bei nikotinhaltigen Produkten z. B. „Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“
- Mengenangabe: Exakte Angabe des Inhaltsvolumens.
- Herstellerangaben: Name, Anschrift und Kontaktinformationen des Herstellers oder Importeurs.
- Steuerbanderole: Sichtbare und fälschungssichere Kennzeichnung der entrichteten Steuer.
5. Strafen bei Verstößen
Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann schwerwiegende Konsequenzen haben, darunter:
- Bußgelder: Hohe Geldstrafen für die nicht ordnungsgemäße Anmeldung oder Kennzeichnung.
- Produktverbote: Produkte, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, dürfen nicht verkauft werden.
- Steuerstrafen: Die Nichteinhaltung der Steuerpflicht kann als Steuerhinterziehung geahndet werden.
6. Tipps für die korrekte Verwendung und Einhaltung der Vorschriften
- Informieren Sie sich regelmäßig: Die gesetzlichen Anforderungen können sich ändern. Bleiben Sie auf dem Laufenden über Änderungen im Tabaksteuergesetz und der TPD2.
- Arbeiten Sie mit Experten: Wenn Sie Produkte herstellen oder importieren, lassen Sie sich von Fachleuten für Steuerrecht und Produktsicherheit beraten.
- Dokumentation: Führen Sie lückenlose Aufzeichnungen über die Herstellung, den Import und den Verkauf Ihrer Produkte.
- Qualität sicherstellen: Verwenden Sie nur geprüfte und zugelassene Inhaltsstoffe.
Fazit
Die Verwendung von Aromen und Basen für E-Zigaretten bietet Dampfern viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, erfordert jedoch die Einhaltung strenger gesetzlicher Vorgaben. Die Anmeldung und Besteuerung nach dem Tabaksteuergesetz sowie die Einhaltung der TPD2-Richtlinie sind unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Qualität und Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Indem Sie diese Vorgaben beachten, können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte gesetzeskonform und für die Verbraucher sicher sind.
Wenn Sie weitere Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen haben oder Unterstützung bei der Anmeldung und Zertifizierung Ihrer Produkte benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.